§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind soweit gesetzlich zulässig Grundlage für alle Verträge, die die P&G Media GmbH mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die P&G Media GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch bei einem vorbehaltslosen Leistungsbeginn.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen P&G Media und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder per E-Mail. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.
§ 3 Leistungen von P&G Media / Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) P&G Media erbringt für Amazon Verkäufer sowie Online-Shop Betreiber individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings sowie dazugehörigem Vertriebsstrukturen im Bereich E Commerce. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht P&G Media ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Sie darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anfordern zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch von P&G Media unberührt.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von P&G Media im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Facebook Login Daten oder Zugangsdaten zum Online-Shop). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.
(5) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.
(6) Für den Auftraggeber besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist P&G Media nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.
(7) Budget für Werbekampagnen ist in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:
(2) P&G Media kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. P&G Media kann dem Auftraggeber eine Frist zur Teil- bzw. Gesamtabnahme setzen. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber anzufertigen und P&G Media zu übergeben. Für den Zugang haftet der Auftraggeber.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist P&G Media berechtigt und verpflichtet diese zu bearbeiten und zu beseitigen. Es besteht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Der Aufwand ist zu vergüten. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(6) Die Parteien vereinbaren bei Streit über das Bestehen eines erheblichen Mangels vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten Sachverständigen anzuhören. Die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen ist von beiden Teilen je zur Hälfte vorzuschießen. Je nach Feststellung des angerufenen Sachverständigen besteht die Kostentragungspflicht für die Parteien.
(7) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungserteilung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an P&G Media zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der P&G Media GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei P&G Media vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von P&G Media. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt P&G Media den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend gemacht.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Die Parteien vereinbaren das Verhalten ordentlicher Kaufleute. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt P&G Media von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von P&G Media erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Haftung
(1) P&G Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12a Garantiebedingungen
(1) Unabhängig davon, ob Garantiebedingungen im Detail besprochen wurden, gelten folgende Regelungen für alle Garantien, die von der P&G Media GmbH gewährt werden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, der P&G Media GmbH jeden Monat einen detaillierten Umsatzbericht über die Umsätze des Vormonats per E-Mail zuzusenden. Diese Berichte müssen spätestens bis zum 10. Tag des folgenden Monats bei der P&G Media GmbH eingegangen sein.
(2) Die Einhaltung dieser Berichtspflicht ist eine wesentliche Bedingung für das Bestehen und Fortbestehen jeglicher Garantien. Das Ausbleiben dieser Berichte führt automatisch und ohne weiteres Zutun seitens der P&G Media GmbH zum Erlöschen der Garantie.
(3) Zusätzlich zur Berichtspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von der P&G Media GmbH vorgegebenen Marketingaktivitäten gemäß den Vorgaben und Fristen umzusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Umsetzung von Tipps und Strategien, die während der Live Calls oder via E-Mail kommuniziert werden. Die Nichteinhaltung dieser spezifischen Marketingvorgaben führt ebenfalls zum automatischen Erlöschen der Garantie.
(4) Der Auftraggeber muss nachweislich mindestens 85% des Trainingsprogramms durchgearbeitet und umgesetzt haben. Dies umfasst alle Trainingsmodule, Aufgaben und Übungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber und muss in der Form von Abschlussberichten oder ähnlichen Dokumentationen erfolgen, die die erfolgreiche Durchführung und Umsetzung des Trainingsprogramms bestätigen.
(5) Weiterhin ist eine regelmäßige Teilnahme an den Live Calls verpflichtend. Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Auftraggeber an mindestens 60% der angesetzten Live Calls teilnehmen muss. Die Teilnahme wird durch Anwesenheitslisten und/oder Aufzeichnungen nachgewiesen. Die Nichterfüllung dieser Teilnahmevoraussetzungen führt ebenfalls zum Erlöschen der Garantie.
(6) Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit behält sich die P&G Media GmbH das Recht vor, die Teilnahme des Auftraggebers an den Live Calls einzuschränken oder zu beenden. Dies steht im alleinigen Ermessen der P&G Media GmbH und wird auf der Basis der bisherigen Vertragserfüllung und -beteiligung bewertet.
(7) Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie nicht explizit besprochen wurden, und sind Teil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme dieser AGB erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien sind für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck nahe kommt.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche und Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der P & G Media GmbH, soweit nicht das Gesetz einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand bestimmt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.